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Landsmannschaft Ostpreußen Landesgruppe NRW e.V.


Die Landsmannschaft  Ostpreußen ist EUFV-Gründungsmitglied
Die Landsmannschaft
 Ostpreußen ist EUFV-
Gründungsmitglied

Gedenkschrift:
Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW
70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Die Deutschen in Polen 1918-1939 - Vortrag von Prof. Dr. Hartmut Fröschle

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Danzig und Ostpreußen - zwei Kriegsanlässe 1939. Vortrag von Gerd Schultze-Rhonhof

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Legende und Wirklichkeit. Die polnischen Ostgebiete im neuen Licht: Amtliche Ziffern und Fakten widerlegen Propaganda.
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Die Landsmannschaft Ostpreußen
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e. V.

wurde im Jahr 1949 gegründet und setzt sich zurzeit aus über 50 Gruppen auf Orts- und Kreisebene im Lande NRW zusammen. Sie hat Ihren Sitz in Düsseldorf und vertritt in NRW nahezu 60 Jahre die vertriebenen Menschen aus Ostpreußen.

Die Landesgruppe gehört der Bundesorganisation „Landsmannschaft Ostpreußen e. V.“ mit Sitz in Hamburg und dem Landesverband NRW des Bundes der Vertriebenen  e.V. mit Sitz in Düsseldorf an.

Die Landsmannschaft Ostpreußen in Nordrhein-Westfalen ist eine überparteiliche und überkonfessionelle Schicksalsgemeinschaft der aus ihrer Heimat vertriebenen bzw. geflüchteten Ostpreußen. Von den ca. zwei Millionen aus Ostpreußen Vertriebenen bzw. Geflüchteten haben sich etwa 550.000 in NRW niedergelassen (im Jahr 1939, vor Krieg, Flucht und Vertreibung betrug die Zivilbevölkerung in Ostpreußen ca. 2,653000 Millionen). Vor der Massenzuwanderung der letzten Jahrzehnte war in NRW jeder fünfte Einwohner ein Vertriebener bzw. Nachfahre eines der ca. 15 Millionen deutschen Heimatvertriebenen. Im Jahr 1958 lag der Bevölkerungsanteil der Vertriebenen und der SBZ-Flüchtlinge bei 22,7 Prozent in NRW. Das bedeutete einen Zuzug von ca. 3,487300 Millionen heimat- und mittellosen Deutschen seit dem Kriegsende im Jahre 1945.

Ziele und Aufgaben

Die Ziele und Aufgaben ergeben sich daher aus dem Streben, das gemeinsam erlittene Unrecht der völkerrechtswidrigen Vertreibung aus der angestammten Heimat zu bewältigen, wie es die deutschen Heimatvertriebenen in ihrer Charta vom 05.08.1950 beschlossen haben. Die Vertreibung verletzt geltende Grundsätze des Völkerrechts, insbes. Schutz des Eigentums und Recht auf Heimat (Haager Landkriegsordnung von 1907) sowie das Verbot von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einschl. des Völkermords (Londoner Abkommen vom 8.8.1945) und ihre Unverjährbarkeit (UNO-Konvention vom 26.11.1968).

Wir treten deshalb dafür ein, dass

  • das Recht auf Selbstbestimmung als ein jedem Volk zustehendes unantastbares Recht auch für Deutsche gilt.
  • das Recht auf Heimat allen Deutschen – also auch den Ostpreußen und ihren Nachkommen – als unveräußerliches Menschenrecht gewährt wird.
  • zur Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts auch die Rückgabe konfiszierten Eigentums und Vermögens auf Basis der geltenden Menschen- und Völkerrechtsnormen gehört.
  • die völkerrechtswidrige Abtrennung Ostpreußens von Deutschland durch friedlichen Ausgleich mit den östlichen Nachbarvölkern auf der Grundlage von Wahrheit, Recht und gegenseitiger Achtung im friedlichen Wandel in Europa überwunden wird.
  • die in der "Triester Erklärung" aufgestellten Forderungen und Ziele auch durch die im Dezember 2007 gegründete "Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) vertreten werden.

Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt,

  • das im Land zwischen Weichsel und Memel in über sieben Jahrhunderten gewachsene ostpreußische Kulturerbe zu wahren, zu pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit im Bewusstsein des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten.
  • Anwalt für die in Ostpreußen verbliebenen Landsleute zu sein, sie zu unterstützen und uns insgesamt für den kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des nun dreigeteilten Ostpreußens einzusetzen.

Wir bieten neben sachlichem Gedankenaustausch auch die Möglichkeit zur geselligen Begegnung. Die Landsmannschaft Ostpreußen steht nicht nur Ostpreußen und ihren Nachkommen offen. Jeder, der unsere Ziele und Aufgaben bejaht, ist als aktives oder förderndes Einzelmitglied in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen.

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