Die
Landsmannschaft Ostpreußen
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen e. V.
wurde im Jahr 1949 gegründet
und setzt sich zurzeit aus über 50 Gruppen auf Orts- und Kreisebene im Lande NRW
zusammen. Sie hat Ihren Sitz in Düsseldorf und vertritt in NRW nahezu 60 Jahre die
vertriebenen Menschen aus Ostpreußen.
Die Landsmannschaft Ostpreußen
in Nordrhein-Westfalen ist eine überparteiliche und überkonfessionelle Schicksalsgemeinschaft
der aus ihrer Heimat vertriebenen bzw. geflüchteten Ostpreußen. Von den ca. zwei
Millionen aus Ostpreußen Vertriebenen bzw. Geflüchteten haben sich etwa 550.000
in NRW niedergelassen (im Jahr 1939, vor Krieg, Flucht und Vertreibung betrug die
Zivilbevölkerung in Ostpreußen ca. 2,653000 Millionen). Vor der Massenzuwanderung
der letzten Jahrzehnte war in NRW jeder fünfte Einwohner ein Vertriebener bzw. Nachfahre
eines der ca. 15 Millionen deutschen Heimatvertriebenen. Im Jahr 1958 lag der Bevölkerungsanteil
der Vertriebenen und der SBZ-Flüchtlinge bei 22,7 Prozent in NRW. Das bedeutete
einen Zuzug von ca. 3,487300 Millionen heimat- und mittellosen Deutschen seit dem
Kriegsende im Jahre 1945.
Die Ziele und Aufgaben ergeben sich daher
aus dem Streben, das gemeinsam erlittene Unrecht der völkerrechtswidrigen Vertreibung
aus der angestammten Heimat zu bewältigen, wie es die deutschen Heimatvertriebenen
in ihrer Charta vom 05.08.1950 beschlossen
haben. Die Vertreibung verletzt
geltende Grundsätze des Völkerrechts, insbes. Schutz des Eigentums und Recht auf
Heimat (Haager Landkriegsordnung von 1907) sowie das Verbot von Verbrechen gegen
die Menschlichkeit einschl. des Völkermords (Londoner Abkommen vom 8.8.1945) und
ihre Unverjährbarkeit (UNO-Konvention vom 26.11.1968).
Wir treten deshalb dafür
ein, dass
das Recht auf Selbstbestimmung als ein jedem Volk zustehendes unantastbares
Recht auch für Deutsche gilt.
das Recht auf Heimat allen Deutschen – also auch den Ostpreußen und
ihren Nachkommen – als unveräußerliches Menschenrecht gewährt wird.
zur Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts auch die Rückgabe konfiszierten
Eigentums und Vermögens auf Basis der geltenden Menschen- und Völkerrechtsnormen
gehört.
die völkerrechtswidrige Abtrennung Ostpreußens von Deutschland durch friedlichen
Ausgleich mit den östlichen Nachbarvölkern auf der Grundlage von Wahrheit, Recht
und gegenseitiger Achtung im friedlichen Wandel in Europa überwunden wird.
die
in der "Triester
Erklärung" aufgestellten Forderungen und Ziele auch durch die im Dezember
2007 gegründete "Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) vertreten
werden.
Wir haben uns zur Aufgabe
gesetzt,
das im Land zwischen Weichsel und Memel in über sieben Jahrhunderten gewachsene
ostpreußische Kulturerbe zu wahren, zu pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen und somit im Bewusstsein des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes
zu erhalten.
Anwalt für die in Ostpreußen verbliebenen Landsleute zu sein, sie zu unterstützen
und uns insgesamt für den kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des nun
dreigeteilten Ostpreußens einzusetzen.
Wir bieten neben sachlichem Gedankenaustausch
auch die Möglichkeit zur geselligen Begegnung. Die Landsmannschaft Ostpreußen steht
nicht nur Ostpreußen und ihren Nachkommen offen. Jeder, der unsere Ziele und Aufgaben
bejaht, ist als aktives oder förderndes Einzelmitglied in unserer Gemeinschaft herzlich
willkommen.
Die Web-Seiten
sind optimiert für 1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x oder höher.
Netscape ab 7.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Optimale
Darstellung im Vollbildmodus.
Soundkarte für Tonwiedergabe erforderlich.