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Rentenzahlung nur in Polen
Petitionsausschuss bekräftigt Verzicht auf Entschädigung Deutscher

Antwort auf die Petition der LO-NRW aus dem Jahre 2013Seit vielen Jahren gehört die finanzielle Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter zu den politischen Forderungen der Landsmannschaft Ostpreußen. Die Bundesregierung vertritt bis heute die Auffassung, dass diese für Drittstaaten geleistete Zwangsarbeit Deutscher grundsätzlich nicht als ausgleichspflichtiges Unrecht, sondern als allgemeines, entschädigungslos hinzunehmendes Kriegsfolgeschicksal anzusehen sei.

Dass die deutsche Politik nicht bereit ist, das Sonderopfer der ehemaligen, überwiegend nach Kriegsende in Ostdeutschland aufgegriffenen Zwangsarbeiter zu würdigen und auf diplomatischem Wege dessen finanzielle Anerkennung zu erwirken, geht in bemerkenswerter Klarheit aus einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an das Parlament hervor.

Zuvor hatten sich einzelne Funktionsträger der Landsmannschaft Ostpreußen an das Eingabegremium gewandt, um eine Intervention der Bundesregierung namentlich bei den Regierungen Polens, Tschechiens und Russlands zu erreichen. Ohne die sonst in der Politikersprache üblichen Allgemeinplätze und Verklausulierungen heißt es in der Bundestagsdrucksache unmissverständlich: „Mit Blick auf die Verantwortung Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg, der letztlich Auslöser auch für die Vertreibung deutscher Staatsangehöriger war, hat die Bundesregierung wiederholt erklärt, dass sie weder heute noch in Zukunft Fragen im Zusammenhang mit Vertreibung und entschädigungsloser Enteignung deutschen Vermögens aufwerfen wird.“ Die Bundesregierung habe bereits 1955 „in versöhnender Absicht“ mit dem Abschluss des Überleitungsvertrages „auf sämtliche Forderungen aus Krieg und Besatzung“ gegenüber den westlichen Siegermächten verzichtet. Für die ehemalige Sowjetunion gelte der Schriftwechsel zum Einigungsvertrag aus dem Jahre 1990, wonach die Rechtmäßigkeit der Besatzungsfragen nicht mehr in Frage gestellt werden dürfe. Gegenüber Polen und Tschechien habe die Bundesregierung 2004 eine völkerrechtlich bindende Verzichtserklärung abgegeben. Mit anderen Worten heißt das, die ehemaligen Zwangsarbeiter sollen, ohne eine individuelle Schuld daran zu tragen, für die Verfehlungen früherer deutscher Politik büßen und ihr Anliegen sei daher politisch nicht zu unterstützen.

Ungeachtet der beharrlichen Weigerung der Bundesregierung, bei den Regierungen der ehemaligen Feindmächte zu intervenieren, hat Polen im September 1999 von sich aus ein Gesetz zur Entschädigung von Zwangsarbeitern erlassen, das nicht nur polnische, sondern auch deutsche Staatsbürger einschließt. Allerdings ist der Bezug der Entschädigungszahlungen mit Hindernissen verbunden. Während deutsche Wiedergutmachungs- und Rentenleistungen selbstverständlich auch ins Ausland überwiesen werden, leistet Polen die Zwangsarbeiterentschädigung in Höhe von rund 1.000 Euro nur auf polnische Bankkonten. Überweisungen auf deutsche Konten werden nur dann vorgenommen, wenn der Empfänger gleichzeitig eine Rente aus Polen erhält. Alle anderen, die von Deutschland aus die ihnen zustehende Entschädigungsleistung erhalten wollen, sind also gezwungen, bei einer polnischen Bank ein Konto zu eröffnen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ein Geldinstitut zu wählen, das eine Partnerbank in Deutschland hat [z.B. Deutsche Bank, Reiffeisenbank], bei der man sich das Geld kostenlos auszahlen lassen kann. Das ist zwar aufwändig, aber kein unüberwindliches Hindernis. J.H.

Antwort des Petitionsausschusses vom 26. September 2014 zur Petition der LO Landesgruppe NRW  vom 14. Juni 2013
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, Ausgabe 48/14 v. 29.11.2014

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weitere Informationen:
Vertragstexte zur Ostpolitik
www.odfinfo.de/Zeitgeschichte/BRD/Vertragstexte.htm
 
 


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