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Die Landsmannschaft
Ostpreußen ist EUFV-
Gründungsmitglied |
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Rentenzahlung nur in Polen
Petitionsausschuss bekräftigt Verzicht auf Entschädigung
Deutscher
Seit
vielen Jahren gehört die finanzielle Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter zu
den politischen Forderungen der Landsmannschaft Ostpreußen. Die Bundesregierung
vertritt bis heute die Auffassung, dass diese für Drittstaaten geleistete
Zwangsarbeit Deutscher grundsätzlich nicht als ausgleichspflichtiges Unrecht,
sondern als allgemeines, entschädigungslos hinzunehmendes Kriegsfolgeschicksal
anzusehen sei.
Dass die deutsche Politik nicht bereit ist, das
Sonderopfer der ehemaligen, überwiegend nach Kriegsende in Ostdeutschland
aufgegriffenen Zwangsarbeiter zu würdigen und auf diplomatischem Wege dessen
finanzielle Anerkennung zu erwirken, geht in bemerkenswerter Klarheit aus einer
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an das
Parlament hervor.
Zuvor hatten sich einzelne Funktionsträger der Landsmannschaft
Ostpreußen an das Eingabegremium gewandt, um eine Intervention der
Bundesregierung namentlich bei den Regierungen Polens, Tschechiens und Russlands
zu erreichen. Ohne die sonst in der Politikersprache üblichen Allgemeinplätze
und Verklausulierungen heißt es in der Bundestagsdrucksache unmissverständlich:
„Mit Blick auf die Verantwortung Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg, der
letztlich Auslöser auch für die Vertreibung deutscher Staatsangehöriger war, hat
die Bundesregierung wiederholt erklärt, dass sie weder heute noch in Zukunft
Fragen im Zusammenhang mit Vertreibung und entschädigungsloser Enteignung
deutschen Vermögens aufwerfen wird.“ Die Bundesregierung habe bereits 1955 „in
versöhnender Absicht“ mit dem
Abschluss des Überleitungsvertrages „auf sämtliche
Forderungen aus Krieg und Besatzung“ gegenüber den westlichen Siegermächten
verzichtet. Für die ehemalige Sowjetunion gelte der Schriftwechsel zum
Einigungsvertrag aus dem Jahre 1990, wonach die Rechtmäßigkeit der
Besatzungsfragen nicht mehr in Frage gestellt werden dürfe. Gegenüber Polen und
Tschechien habe die Bundesregierung 2004 eine völkerrechtlich bindende
Verzichtserklärung abgegeben. Mit anderen Worten heißt das, die ehemaligen
Zwangsarbeiter sollen, ohne eine individuelle Schuld daran zu tragen, für die
Verfehlungen früherer deutscher Politik büßen und ihr Anliegen sei daher
politisch nicht zu unterstützen.
Ungeachtet der beharrlichen Weigerung der
Bundesregierung, bei den Regierungen der ehemaligen Feindmächte zu
intervenieren, hat Polen im September 1999 von sich aus ein Gesetz zur
Entschädigung von Zwangsarbeitern erlassen, das nicht nur polnische, sondern
auch deutsche Staatsbürger einschließt. Allerdings ist der Bezug der
Entschädigungszahlungen mit Hindernissen verbunden. Während deutsche
Wiedergutmachungs- und Rentenleistungen selbstverständlich auch ins Ausland
überwiesen werden, leistet Polen die Zwangsarbeiterentschädigung in Höhe von
rund 1.000 Euro nur auf polnische Bankkonten. Überweisungen auf deutsche Konten
werden nur dann vorgenommen, wenn der Empfänger gleichzeitig eine Rente aus
Polen erhält. Alle anderen, die von Deutschland aus die ihnen zustehende
Entschädigungsleistung erhalten wollen, sind also gezwungen, bei einer
polnischen Bank ein Konto zu eröffnen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ein
Geldinstitut zu wählen, das eine Partnerbank in Deutschland hat
[z.B. Deutsche Bank, Reiffeisenbank], bei der man
sich das Geld kostenlos auszahlen lassen kann. Das ist zwar aufwändig, aber kein
unüberwindliches Hindernis. J.H.
Antwort des Petitionsausschusses
vom 26. September 2014 zur Petition der LO Landesgruppe NRW vom 14. Juni 2013
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