Stiftung "Zentrum gegen Vertreibungen"
Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung"
Einleitung
Vor etwa zehn Jahren hatte die z. Zt. amtierende
Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV). Frau Erika Steinbach, die
Initiative ergriffen, Schritte in die Wege zu leiten, die dazu führen sollten.
die Flucht- und Vertreibungstragödie. die sich in den letzten Monaten des
Zweiten Weltkrieges und in den ersten Jahren danach in Mittelost- und
Südosteuropa abgespielt hat, vor dem Vergessen zu bewahren. Von dieser Tragödie
waren schätzungsweise 15 Millionen Deutsche unmittelbar betroffen. Die
Initiative der Präsidentin des BdV führte dazu. daß im Jahre 2000 die "Stiftung
gegen Vertreibungen" ins Leben gerufen wurde. Aufgabe dieser Stiftung sollte die
Gründung eines "Zentrums gegen Vertreibungen" sein. In diesen Zentrum sollten
sowohl eine Gedenkstätte als auch ein Dokumentationszentrum unter einen Dach
ihren Platz finden.
Seit der Initiative der Präsidentin des BdV und
die aus dieser Initiative hervorgegangene Gründung des "Zentrums gegen
Vertreibungen" sind mittlerweile mehr als neun Jahre vergangen. Die Absicht. ein
solches Zentrum zu gründen. hat in diesen neun Jahren unterschiedliche
Reaktionen - pro und kontra - ausgelöst. Nach jahrelanger Zurückhaltung hat sich
die Regierung der BRD schließlich dazu bereit erklärt. die Initiative des BdV zu
unterstützen und sie in der Gestalt einer staatlichen Stiftung mit dem Namen
"Flucht. Vertreibung. Versöhnung" endlich zu verwirklichen. Dazu und zu dem. was
seit der Initiative der Präsidentin des BdV inzwischen erreicht worden ist. wäre
Einiges anzumerken.
Die Gedenkstätte im "Zentrum gegen
Vertreibungen"
Die Gedenkstätte würde den mittlerweile betagten
oder gar hochbetagten Deutschen der Erlebnisgeneration der Vertreibung und ihren
Nachkommen die Gelegenheit bieten. zu trauern und der Opfer des schrecklichen
Geschehens von damals zu gedenken. Dieser Ort der Stille war aber nicht mir als
Trauer- und Gedenkstätte ausschließlich für die deutschen Heintatvertriebenen
gedacht. sondern sollte zugleich auch der zentrale Ort der Trauer, Besinnung und
Mahnung für das ganze deutsche Volk sein. Der Gedanke. die Gedenkstätte als
zentralen Ort der Trauer, Besinnung und Mahnung für das ganze deutsche Volk zu
gestalten. kann nur begrüßt werden. Schließlich ist die Vertreibung von
Millionen von Deutschen aus ihrer angestammten - zum größten Teil sogar ihrer im
Deutschen Reiche gelegenen Heimat - ein Schicksal, das unmittelbar oder
mittelbar die deutsche Nation in ihrer Gesamtheit erlitten hat. Leider ist dies
gleich ab 1945 nicht von allen Deutschen. die nicht selbst unmittelbar von
Flucht und Vertreibung betroffen worden waren. aus unterschiedlichen Gründen so
empfunden worden.
Daß es bis heute in der BRD keine zentrale
Gedenkstätte für die deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung gibt, ist eine
traurige Tatsache. zu der es eigentlich nicht hätte kommen dürfen. Es wäre die
Aufgabe des gesamten deutschen Volkes gewesen, bereits in den fünfziger Jahren
eine solche Gedenkstätte zu errichten. Infolge der Zerstückelung des
Territoriums des Deutschen Reiches durch die Siegennächte von 1945 war die
Errichtung einer solchen zentralen Gedenkstätte in den ersten Jahren nach dein
Zweiten Weltkrieg jedoch gar nicht möglich. Erinnert sei an die bereits 1945 von
den großen Siegennächten verfügte provisorische Verwaltung der mittleren und
östlichen Reichsgebiete durch die Sowjetunion und durch Polen sowie die erfolgte
faktische Wiedereingliederung der deutsch besiedelten Gebiete des Sudetenlandes
in die Tschechoslowakei. Als im Jahre 1949 auf einem Teil des Staatsgebietes des
Deutschen Reiches von Siegers Gnaden die BRD und die DDR gegründet worden waren,
hatten sowohl die Regierungen als auch die Deutschen in diesen beiden neu
gegründeten Staatsgebilden - sowohl Heimatvertriebene als auch Heimatverbliebene
- in den ersten Nachkriegsjahren andere und damals weitaus größere Probleme zu
bewältigen. als sich mit der Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die
Opfer der Vertreibung aus der Heimat auseinanderzusetzen.
Hinzu kommt die Tatsache, daß die von den großen
Siegermächten angeordnete Vertreibung von Millionen von Deutschen aus ihrer
angestammten Heimat im Deutschen Reiche gewiß kein Ruhmesblatt für diese
Siegermächte bedeutet. Die Siegermächte von 1945 hatten - mit vollsten Recht -
die vom NS-Regime verfügte und praktizierte Deportationspolitik verurteilt. Die
für diese Deportationspolitik Verantwortlichen wurden vor dem "Internationalen
Militärtribunal" (IMT) in Nürnberg und anderswo zur Rechenschaft gezogen und
verurteilt. Mit Rechtsprechung hatte dieses IMT allerdings wenig. um so mehr
dagegen mit Rachejustiz zu tun. Nicht unerwähnt bleiben darf auch die Heuchelei
der Siegermächte. mit der sie diese Nürnberger Schauprozesse über die Bühne
brachten. Eines der Anklagepunkte in diesen Prozessen war "Deportation. Mord und
Totschlag. Wegführung von Teilen der Zivilbevölkerung in den von der deutschen
Wehrmacht besetzten Feindgebietern zur Sklavenarbeit". Zur selben Zeit jedoch,
in der das IMT tätig war. machten sich diese Siegermächte selbst ebenfalls -
unmittelbar oder mittelbar - ...
Ein Beitrag vom niederländischen
Völkerrechtler
Dr. Frans. H. E. W. du Buy
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