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»Vor 90 Jahren: Volksabstimmung in Ostpreußen«
in memoriam Hubert Maessen
In memoriam Hubert Maessen (1947-2015):
Vortrag beim NRW-Ostpreußentreffen 2010 im Gedenken an die Volksabstimmung vom 11. Juli 1920

Quelle: Ostpreußen-TV - Ostpreußischer Rundfunk - www.youtube.com/watch?v=_VYjYYsitN4


»Vor 90 Jahren: Volksabstimmung in Ostpreußen«
Vortrag von Hubert Maessen
anlässlich der Kulturveranstaltung der Landsmannschaft Ostpreußen,
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, auf Schloß Burg am 11. Juli 2010

Heute ist der Jahrestag der Volksabstimmung des 11. Juli 1920. 90 Jahre ist das nun her, dass in der Folge des Versailler Vertrags über die nationale Zugehörigkeit deutscher Grenzgebiete abgestimmt wurde, auf den Tag genau geschah das in Ostpreußen.

Gerademal eine Woche ist es her, dass in der Bundesrepublik Deutschland, genauer gesagt: im Freistaat Bayern, das Volk abstimmte. Wie Sie wissen, ging es um eine heiß umstrittene Angelegenheit, um ein striktes Rauchverbot oder eine Regelung mit kleinen Ausnahmen. Bei der Volksabstimmung entschieden sich in Bayern 61 Prozent der Teilnehmer für das strikteste Rauchverbot in Deutschland. Das ist eine deutliche Mehrheit. Aber: Die Beteiligung an dem Volksentscheid betrug nur 37,7 Prozent. Und das heißt nach Adam Riese: Nur rund 23 Prozent der Wahlberechtigten haben das Rauchverbot durchgesetzt.

Als daraufhin Kritik laut wurde, als gesagt wurde, das sei doch keine demokratische Legitimation, da wurden die Zweifler sofort belehrt, so sei das eben in der Demokratie. Mehrheit sei Mehrheit, wer sich nicht beteilige sei selber schuld; auch bei anderen Wahlen habe man Wahlbeteiligungen unter 50 Prozent, wo kämen wir denn hin, wenn man solche Abstimmungen nicht gelten lassen wollte.

Ja, so ist das.

Vor 90 Jahren gab es bei der Volksabstimmung Ergebnisse, die auch nicht den leisesten Zweifel rechtfertigen können: Ostpreußen oder Polen, das war die Frage, die eigentlich hätte lauten müssen: Deutsches Reich oder Polen. 97,8 Prozent stimmten für Deutschland bzw. Ostpreußen und nur 2,1 Prozent für Polen. In Westpreußen waren es 92,4 Prozent für Deutschland und lediglich 7,6 Prozent für Polen. Für Ost- und Westpreußen zusammen lautete das Ergebnis: 96,7 Prozent für Deutschland, 3,3 Prozent für Polen. Die Wahlbeteiligungen lagen klar über 80 Prozent. Das ist enorm, das Ergebnis ist also eindeutig und über jeden Zweifel erhaben.

Zum Teil waren die Ergebnisse geradezu atemberaubend. In Oletzko, dem späteren Treuburg gab es vor 90 Jahren 32.010 Stimmberechtigte. 28.627 gültige Stimmen wurden abgegeben; 2 davon waren für Polen, 28.625 für Ostpreußen oder besser: Deutschland. Das muss man sich mal vorstellen.

Es hat trotzdem immer wieder Versuche gegeben, die Ergebnisse zu relativieren; sie passten nämlich vielen nicht, die Deutschland kleiner und weniger mächtig machen wollten. Die vom Deutschland-Verächter Woodrow Wilson geführten Amerikaner gehörten nicht unbedingt zu denen, aber sie halfen durch ihre oft bewiesene Naivität und Gutgläubigkeit den Gegnern des Deutschen Reiches.

Wie wir in einer Darstellung des Historikers Manuel Ruoff lesen können, schwärmte US-Präsident Wilson am 8. Januar 1918 vor dem Kongress in Washington „von einem gerechten und dauerhaften Verständigungsfrieden auf der Basis des Selbstbestimmungsrechts der Völker. In diesem Zusammenhang stellte Wilson 14 Forderungen auf, die so genannten 14 Punkte. Für die deutsch-polnische Grenze relevant war der Punkt 13. Da heißt es: ‚Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete einzubegreifen hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt sind; diesem Staat sollte ein freier und sicherer Zugang zum Meer geöffnet werden, und seine politische wie wirtschaftliche Unabhängigkeit sollte durch internationale Übereinkommen verbürgt werden.‘ (...) das Deutsche Reich (...) erklärte sich zum Waffenstillstand auf der Basis dieser 14 Punkte bereit.“

Der zitierte Historiker Ruoff urteilt über die folgenden Geschehnisse: „Die Ungerechtigkeit des Friedens von Versailles und der anderen Vorortverträge lag darin, dass die Sieger für sich in Anspruch nahmen, allein, also ohne die Kriegsverlierer, Wilsons 14 Punkte zu interpretieren und in Vertragsform zu gießen. Die Kriegsverlierer durften dann nur noch unterschreiben. Zu Recht spricht man deshalb ja auch vom Versailler Diktat. (...) Durch die deutsch-polnisch besiedelte Provinz Posen wurde eine neue Staatsgrenze gezogen, die klar diesseits der deutsch-polnischen Volkstumsgrenze lag. Und mit dem in Wilsons Punkt 13 Polen zugestandenen ‚freien und sicheren Zugang zum Meer‘ wurde die Schaffung des sogenannten polnischen Korridors gerechtfertigt, obwohl in diesem Gebiet gar keine Polen lebten, sondern Deutsche sowie Kaschuben mit überwiegend deutscher Identität. Polens Landhunger war damit aber noch nicht gestillt. Es forderte vom alten Ordensland neben Westpreußen auch Ermland und Masuren.“ Die Volksabstimmung heute vor 90 Jahren, die unter alliierter Verwaltung und Aufsicht, also unter einer Besatzung stattfand, setzte diesen Bestrebungen ein klares Stopp-Signal.

Aber damit waren die Vorhaben der Eroberung uralten deutsch besiedelten Gebiets nicht beendet. Der Zweite Weltkrieg bot die Gelegenheit, Versailles fortzusetzen und sozusagen zu vollenden. Mit der Verschiebung Polens nach Westen, mit der Unterwerfung der diktatorisch beherrschten Völker jenseits des Eisernen Vorhangs sorgte die vom Westen daran nicht gehinderte Sowjetunion für eine neue europäische Landkarte. Der Imperialismus wurde eisern betrieben und verteidigt: mit einer kriegsbereiten, auch atomaren Aufrüstung, und mit, was vielleicht noch wichtiger und wirkungsvoller war, mit unablässiger Propaganda und Gehirnwäsche, die bis in den Westen hinein Wirkung entfaltete.

Der Hass auf Vertriebene als Mahner des Unrechts wurde in den Desinformationsabteilungen Moskaus und Pankows ausgedacht und geplant, er fand bei einer von allen guten und kritischen Geistern verlassenen Linken in Europa einen fruchtbaren, einen furchtbaren Boden und er wirkt trotz allem, was seit der Charta der Vertriebenen geschehen ist, bis heute fort.

Dass der Haß auf die Vertriebenen, die Ablehnung ihrer doch im Sinne von Menschen- und Völkerrecht völlig berechtigten Forderungen, inzwischen etwas nachzulassen scheint, liegt nicht am Umdenken der sonst jedes Menschenrecht überall auf der Welt einklagenden links-liberalen Szene vor allem in Deutschland.

Es liegt daran, dass man die Vertriebenen für ein fast schon ausgestorbenes Biotop hält. Sie sind gezähmt und mit dem „Zentrum gegen Vertreibungen“ eingebunden und ruhig gestellt. Man könnte etwas überspitzt und ein bisschen gemein sagen: Die Vertriebenen sind in eine Falle gelaufen, die sie sich selber gestellt haben – Frau Steinbach hat sich dafür sogar geopfert. Es wird sich zeigen, dass dieses Opfer umsonst war.

Frau Steinbach hat eine Politik betrieben, die sicher staatstragend war, sie hat sicher auch eine ganz gut gemeinte Versöhnung zum Ziel gemacht, aber sie hat das um den Preis der Spaltung der Vertriebenen gemacht; da ist manches unversöhnlich, und dabei spielen die Ostpreußen eine gewaltige Rolle. Sie haben es direkt mit den Russen zu tun gehabt, Ostpreußen war das erste deutsche Gebiet, das man abgeschrieben hat, weil die Russen es in der Faust hatten und haben. Da wagte sich doch niemand ran. Die Ostpreußen selber aber, die waren bestärkt und stolz gemacht durch die eindeutigen Ergebnisse der Volksabstimmung vor 90 Jahren. Damit hatten sie den handfesten unbestreitbaren Beweis des ihnen zugefügten Unrechts.

Ich vermute, dass daher ihr starker Widerstand rührt, der sogar bei anderen Vertriebenen als radikal, wenn nicht extremistisch gilt.

Da war doch zum Beispiel die Frage der Entschädigung, Stichwort „Preußische Treuhand“.

2004 ist eine Erklärung veröffentlich worden mit der Überschrift »Zentrum gegen Vertreibungen distanziert sich von Preußischer Treuhand« und mit der Unterzeichnung von zum Beispiel Peter Glotz, Otto von Habsburg und Erika Steinbach, der immerhin Bundesvorsitzenden der Vertriebenen. Erklärt hat sie zusammen mit den anderen Unterzeichnern:

»In letzter Zeit wird der Widerspruch gegen die gemeinnützige Stiftung ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN in Polen immer öfter mit der Absicht der Preußischen Treuhand GmbH Co. KG begründet, nach dem Beitritt Polens in die EU private Eigentumsansprüche von Vertriebenen vor polnischen und u.U. auch vor europäischen und amerikanischen Gerichten geltend zu machen.

Wir, die Unterzeichner, erklären, dass wir die Aktivitäten der Preußischen Treuhand missbilligen. Auf unser Befremden stößt dabei auch die bewusste und provozierende Bezugnahme der Treuhand auf die »Jewish Claims Conference«. Für genauso wenig zielführend halten wir die Reparationsforderungen von polnischer Seite. Jede Form von materieller Aufrechnung wird die Fronten zwischen unseren beiden Völkern weiter verhärten, schwer vorhersehbare politische Folgen haben und den so dringend benötigten Dialog erschweren.

(...)

Wir regen an, dass die Regierungen in Berlin und Warschau, aber auch in anderen Ländern, in denen bis heute offene Vermögensfragen bestehen, nach einer politischen Lösung der individuellen Eigentums- und staatlichen Reparationsforderungen suchen.«

Soweit diese Erklärung gegen die „Preußische Treuhand“.

Und ein Jahr später hat Erika Steinbach dann noch einmal nachgelegt: „Die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach MdB erklärt: Die Stiftung ZgV distanziert sich erneut nachdrücklich von den Aktivitäten der Preußischen Treuhand. Menschliches Leid und schwere Schicksale lassen sich mit Geld und Rückgabe von Eigentum nicht heilen. Auch der Verlust der Heimat wird dadurch nicht aufgewogen. Die Vertriebenen in Europa, ob Deutsche oder Polen, brauchen das Verständnis und Mitgefühl ihrer Mitmenschen und des jeweils anderen Volkes. Das hilft versöhnt in die Zukunft zu schauen.

Glücklicherweise gibt es das zunehmend von Mensch zu Mensch. Auch jeweils zwischen Polen und Deutschen.

Das ZgV will im Dialog mit den Nachbarstaaten, insbesondere mit Polen, die Vertreibungsgeschichten des 20. Jahrhunderts aufarbeiten. Der Geist der Versöhnung ist dabei unverzichtbar. Polnische Wissenschaftler sind herzlich eingeladen daran mitzuwirken.“

Ja, die Entschädigungsansprüche der Preußischen Treuhand haben Skandal gemacht. Sie haben zu Wutausbrüchen in Polen geführt und zur Forderung nach Reparationen. Sie haben nicht nur Distanzierungen der Frau Steinbach veranlasst, sondern allgemeine Empörung in Deutschland.

Ich muss sagen, das habe ich überhaupt nicht verstanden. Ich habe schon vor Jahren gemeint, vor der Preußischen Treuhand, zu der ich persönlich gar keine Verbindung habe, habe also gemeint, notfalls müsse man in den Fragen der Vertreibung die Gerichte anrufen, müsse man die unwillige Politik einfach stehenlassen und auf den Rechtsweg gehen. Das ist den Vertriebenen bei passender Gelegenheit übrigens auch amtlicherseits empfohlen worden.

Öffentlich und wörtlich habe ich einmal gesagt: „Die Vertriebenen sollten auf allen Ebenen, vor allem auch den internationalen, Klage führen. Europa, mit den Mitgliedern Polen und Tschechien könnte neue Möglichkeiten bieten. Der Eiserne Vorhang, die Grenze schützt nicht mehr. Ist das schon ausreichend geprüft und versucht? Ich glaube nicht. Was ist mit möglichen Klagen vor amerikanischen Gerichten? Hier gäbe es ja auch Zugriff auf polnische und tschechische Vermögen, auf Guthaben in den USA.

Wo ist die Initiative, die das Recht nicht in der Politik, sondern bei den Richtern sucht? Wie ist es mit der Zeit, mit Fristen? Ist das alles geklärt? Was macht der Bund der Vertriebenen in der Sache? Muss da nicht dringend etwas getan werden?

Die „Preußische Treuhand“ hat diesen Weg beschritten. Es ist unglaublich, welche Reaktionen das ausgelöst hat. Die Beschimpfung dieser Initiative ist ja gleichzeitig eine flagrante Missachtung des Rechtes und der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und in Europa. Wie kann man jemandem vorwerfen, dass er die Richter anruft? Wenn sein Begehren Unrecht ist oder verjährt oder keine Sache, mit der sich ein Gericht befassen könnte, dann wird die Justiz das dem Antragsteller mitteilen, da hat die Politik sich überhaupt nicht einzumischen, da hat sie richterliche Entscheidungen bloß zu respektieren.

Sollte das Begehren zum Beispiel von Entschädigung rechtens sein, ja, was ist denn dann dem Rechtsuchenden vorzuwerfen? Dass er sein Recht sucht? Dass ihm Richter recht und Recht geben? Also, das ist schon eine merkwürdige Debatte. Sie zeigt, dass die Beschwörung von Recht und Rechtsstaat durch Politiker bei uns auch ein bloßes Lippenbekenntnis sein kann. Recht soll nur gelten, wenn es politisch opportun ist? Das bedeutet Aufgabe des Rechts, das bedeutet Herrschaft des Unrechts durch Anerkennung.

Den Vertriebenen ist genau das schon geschehen. Nicht nur, dass man ihnen das Recht verweigert hat, weil es gegen die Waffengewalt der Russen nicht durchsetzbar war, oder weil es mit neuem Unrecht verbunden wäre, nein man hat ihnen das Unrecht als Recht dargestellt, nach dem Motto: Damit ist Ihnen recht geschehen.

Geradezu klassisch hat das einmal der kürzlich fahnenflüchtige Bundespräsident Horst Köhler vorgeführt, der sich mit 200.000 Euro ungeminderten Jahresbezügen und einigen netten Extras in den Ruhestand begeben hat. Köhler hat in einer präsidentiellen Rede über Heimat und Menschenrecht etwas gesagt, was auch Merkel so sagt, was Westerwelle so sagt, Gabriel so sagt, was Herr Trittin so sagt, was Lafontaine so sagt, was alle sagen, was inzwischen Staatsräson ist, obwohl es nicht wahr und nicht richtig ist. Wörtlich der gewesene Herr Bundespräsident:

„Getrieben durch Hitlers Wahn vom ‚Lebensraum im Osten‘ begann Deutschland einen Krieg, dessen Ziel die ethnische Neuordnung weiter Teile Osteuropas durch Vertreibung, Umsiedlung, Deportation, Vernichtung und Germanisierung war. Millionen von Menschen fielen diesem Wahn zum Opfer. Allein über eine Million Polen wurden von Deutschen deportiert und vertrieben. Fünf bis sechs Millionen polnische Staatsbürger kamen unter der deutschen Besatzung ums Leben, davon drei Millionen Juden.“

Und Horst Köhler schildert als Bundespräsident was den Deutschen daraufhin geschah als eine Konsequenz, nämlich so:

„Am Ende schlug die von Deutschland ausgegangene Gewalt grausam dorthin zurück. Dabei verloren etwa 15 Millionen Deutsche durch Flucht und Vertreibung ihre Heimat. Zwei Millionen von ihnen, meist Alte, Kinder und Frauen, überlebten den Marsch nach Westen nicht. Sie erfroren auf den Rückzugsstraßen, ertranken in der eisigen Ostsee oder gingen an Hunger und Seuchen zugrunde. Abertausende Deutsche wurden ermordet, ungezählte Frauen vergewaltigt. Und vielen Überlebenden sind die Schrecken jener Zeit noch immer gegenwärtig, als wäre alles erst gestern geschehen.“

Soweit der Bundespräsident in seiner Rede.

Mit solchem Reden wird etwas getan, was eigentlich immer getan wird, wenn von der Vertreibung Deutscher die Rede ist: Sie wird relativiert. Sie wird als Folge deutscher Taten bzw. Untaten gesehen, was unterm Strich und etwas flapsig heißen könnte: Selber schuld. Das kommt eben davon, wenn man Nachbarn angreift und Lebensraum im Osten sucht. Und nicht zu vergessen: der Holocaust! Dieses singuläre Verbrechen. Auch da musste Strafe sein. Vertreibung der Deutschen war ein Teil der Sühne. Unrecht zwar, aber trotzdem gerecht.

Die Deutschen tragen also für die Vertreibung eine Art Urschuld, Erbsünde. Ohne Nazi-Verbrechen gäbe es nicht das Unrecht der Vertreibung. Höchstwahrscheinlich jedenfalls, aber man könnte ja auch fragen, woher die Nazis kamen und was das mit Versailles und den Pariser Vorortverträgen zu tun hat. Lassen wir das, wir geraten damit in Spekulation, in Unbeweisbares.

Beweisbar aber ist, dass die Rechtfertigung des Unrechts durch vorhergehendes Unrecht nicht statthaft ist. Sie widerspricht den Fundamenten eines Rechtsstaates, sie ist nicht vereinbar mit allen Prinzipien des internationalen Menschen- und Völkerrechts. Sie ist ein Verstoß gegen den Amtseid der Politiker, die versprechen, die Gesetze zu wahren und zu verteidigen.

Worin besteht dieser Bruch des Eides? Er besteht darin, dass man nicht nur ein Unrecht aus dem anderen ableitet und derart historisch erklärt, es im geschichtlichen Ablauf verständlich macht – sondern dass man damit zugleich den Bruch von Menschenrechten relativiert und damit natürlich auch entschuldigt. Die Deutschen haben durch ihre Täterschaft das Menschenrecht auf Heimat verwirkt, das ist die Behauptung. Aber geht das überhaupt? Ein Menschenrecht kann doch nicht verwirkt werden. Und wenn, dann doch nur auf eine einzige Art: Durch den Tod des Menschen.

Also Täterschaft und Menschenrecht, das hat gar nichts miteinander zu tun. So geht es nicht. Das ist Missachtung des Rechts, das ist flagranter Rechtsbruch.

Und überhaupt: Wer war denn der Täter? Die Deutschen? Alle Deutschen? Alle Vertriebenen vom Säugling bis zum Greis?

Wieso waren die Täter? Was haben die getan, dass man sie aus ihrer Heimat vertreiben darf – und zwar allesamt? Womit haben sich die vergewaltigten Frauen schuldig gemacht? Womit die erfrorenen Säuglinge? Womit die Kinder und Jugendlichen? Womit die vielen Nicht-Nazis und erklärten Gegner der Nazis unter den Vertriebenen? Wie kann man von denen sagen, ihnen sei doch mit der Vertreibung nur eine Art Recht geschehen? Ein Wahnsinn! Man merkt sofort: Die Konsequenz aus dem relativierten Menschenrecht ist absolute Inhumanität.

Und es wird damit das akzeptiert, was der gesamte Ostblock während des Kalten Krieges den Vertriebenen als böse Absicht unterstellt hat: Revanchismus. Denn Vertreibung erscheint ja in diesem Zusammenhängen als eine Revanche, als die gerechte Strafe für Verbrechen der Deutschen.

Wenn man Aufrechnung akzeptiert, wenn man duldet, dass ein Unrecht mit Unrecht beantwortet wird, dann sind alle Vereinbarungen zu Menschenrechten und Völkerrecht Makulatur. Dann findet sich immer ein Grund, ein Verbrechen zu begehen und es zu rechtfertigen. Dann sind die Verbrechen nicht ausnahmslos geächtet und verboten, dann sind sie es nur zum Teil, nur relativ. Und damit ist Tür und Tor offen. Und es ist in diesen Fragen wie mit dem berühmten Beispiel von der Schwangerschaft. Ein bisschen Schwangerschaft geht nicht. Ein bisschen Menschenrecht, ein geteiltes Menschenrecht kann es gar nicht geben. Es kann keinen gerechten Verstoß gegen das Recht geben. Entweder-oder.

Und deshalb ist es doch ein jahrzehntelanger Irrweg, bis heute, das Verbrechen der Heimat-Vertreibung zu bemänteln, indem man es mit den Nazi-Verbrechen relativiert. Das darf man nicht akzeptieren. Man darf das Recht nicht aufgeben.

Ja, man darf das Recht nicht aufgeben, auch wenn man es nicht bekommt. Und die Vertriebenen werden es wohl nicht mehr bekommen. So ist die Realität im Jahr 2010 und den kommenden. Es gibt keine politische und keine juristische Instanz, die ihnen Recht verschaffen könnte. Es ist wie die berühmte Weisheit des alten Amtsrichters: „Hier bekommen Sie kein Recht, hier bekommen Sie ein Urteil.“

Aber der Kampf wenigstens ums Urteil ist deshalb nicht unwichtig. Er geht nach Lage der Dinge um das Urteil der Geschichte. Es muss den Vertriebenen gegenüber gerecht sein. Das ist wichtig nicht nur für die Überlebenden, für ihre Familien, für ihre Nachkommen. Es ist wichtig für die allgemeine Achtung des unabdingbaren Rechts, egal ob man es zu Lebzeiten erhält oder nicht. Die Aufgabe des Rechts bedeutet nichts anderes als Sieg des Unrechts.

Daran dürfen die Vertriebenen nun nicht auch noch schuld sein. Bleiben Sie aufrecht. So wie 1920. 95-prozentig reicht schon.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, herzlichen Dank für die Gelegenheit, heute zu Ihnen sprechen zu können.
 

Quellen:
Foto: Archivmaterial;
»Vor 90 Jahren: Volksabstimmung in Ostpreußen«
Ein Vortrag von Hubert Maessen ©

Dies ist das Skript des Vortragenden;
es gilt, für Zitate und Berichterstattung, nur das gesprochene Wort!
©Copyright: Hubert Maessen, 10/07/2010, D-42579 Heiligenhaus.
Nachdruck, auch auszugsweise, Vervielfältigung, Verbreitung, mediale Nutzung jeglicher Art und Weise (Vortrag, audiovisuell, Internet etc.) nur mit schriftlicher Erlaubnis des Copyright-Inhabers.
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