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Entstehung und Bedeutung der Charta

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde am 5. August 1950 vor dem Stuttgarter Schloß verkündet. Sie gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung am 5. August 1950 ihrer Zeit weit voraus und eine große moralische Leistung der Vertriebenen, die damals noch nicht wussten, was überhaupt mit ihnen geschehen sollte und wie es weiterging. Tausende befanden sich zudem noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft.

Aber die Charta spricht auch vom Recht auf die Heimat, als einem von Gott geschenkten Grundrecht der Menschheit, das in Bezug auf die Heimatvertriebenen bis heute nicht verwirklicht ist. Dazu heißt es: "Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert."


 
5. August 1950: Verkündung der Charta der deutschen
Heimatvertriebenen vor dem Stuttgarter Schloß.

Quelle:
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen 5.August 1950,
aus: Kulturelle Arbeitshefte, Bund der Vertriebenen (Hrsg.), Bonn 1995.
oder: http://www.bund-der-vertriebenen.de/infopool/chronik-charta.php3


Entstehung Deklaration 1960


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